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Kostenlose Vorlagen: keine Käfer und Grillen!

Was früher eine Horrorvorstellung war, soll jetzt offenbar Mode werden: Insekten in Backwaren. Die EU hat im Januar zwei Insekten als neuartige Lebensmittel zugelassen. Wir klären auf und stellen Ihnen Vorlagen für den Verkauf zur Verfügung.

Brot besteht traditionell aus Getreidemehl, Hefe, Wasser und Salz. Mehr braucht es nicht unbedingt. Seit Jahrhunderten wurde dieses Grundrezept nur insoweit verändert, als man verschiedene Getreidesorten gemischt hat, ganze Getreidekörner, Flocken oder Saaten, vielleicht noch Nüsse, Kartoffeln oder Karotten hinzugegeben hat. Wenn Insekten in den Teig gerieten, war dies Schadbefall und machte das Brot unverkäuflich. 

Nun dürfen auch verschiedene Insekten im Brot mit verbacken werden. In zwei Durchführungsverordnungen, die Mitte Januar veröffentlicht wurden, hat die EU Getreideschimmelkäfer und die Hausgrille, auch als Heimchen bekannt, als Lebensmittel zugelassen. Die Durchführungsverordnungen sind der Endpunkt jeweils langer Prozesse, die erforderlich waren, diese Insekten als sogenanntes neuartiges Lebensmittel zuzulassen. Deshalb bezieht sich die Zulassung auch nur auf die Insekten und deren Verarbeitungsprodukte zweier Hersteller.  

In Form einer Frage-und-Antwort-Liste erläutern wir Ihnen alles, was Sie (und Ihre Kunden) hierzu wissen müssen: 

Welche Insekten sind als neuartige Lebensmittel zugelassen? 

Seit Januar 2023 sind die Hausgrille (lateinische Bezeichnung: Acheta domesticus) als teilweise entfettetes Pulver und der Getreideschimmelkäfer (Alphitobius diaperinus) gefroren, pastenartig, getrocknet oder pulverisiert zugelassen. Die Hausgrille ist bereits seit Februar 2022 gefroren, getrocknet oder pulverförmig zugelassen. Im November 2021 wurde die Wanderheuschrecke (Locusta migratoria) gefroren, getrocknet oder pulverförmig und im Juni 2021 der Mehlkäfer (Tenebrio molitor) im Larvenzustand getrocknet als Lebensmittel zugelassen. 

Was ist mit anderen Insekten? 

Andere Insekten sind noch nicht zugelassen und dürfen deshalb nicht als Lebensmittel verwendet werden. Es werden allerdings bereits acht weitere Anträge auf Zulassung von Insekten als Lebensmittel geprüft. 

Warum sind die lateinischen Bezeichnungen relevant?  

Die Bezeichnung von Tieren und Pflanzen sind nicht immer einheitlich und eindeutig. Deshalb wird im Rahmen der Zulassung immer der lateinische Name verwendet. 

Darf ich diese Insekten in Backwaren verwenden? 

Die Zulassungsverordnungen listen auf, für welche Lebensmittel welche Insekten in welchem Verarbeitungszustand in welcher Menge verwendet werden dürfen. In Brot und anderen Backwaren dürfen folgende Insekten verwendet werden: 

Hausgrille 

  • In Brot und Brötchen 30 g/ 100 g Endprodukt (nicht Bäckerprozente im Verhältnis zum Getreidemehl!) gefroren und 10 g/ 100 g getrocknet oder als Pulver 

  • In Mehrkornbrot und -brötchen 2 g/100 g als teilweise entfettetes Pulver 

  • In anderen Backwaren 30 g/100 g gefroren und 15 g/ 100 g getrocknet oder als Pulver 

  • In Vormischungen 3 g/100 g als teilweise entfettetes Pulver 

  • In Keksen 30 g/100 g gefroren und 8 g /100 g getrocknet oder als Pulver 
    und 1,5 g/ 100 g als teilweise entfettetes Pulver 

Getreideschimmelkäfer 

  • In Brot oder Brötchen 20 g/100 g als Pulver 

  • In Vormischungen 10 g/100 g als Pulver 

Andere Insekten sind in Backwaren nicht zugelassen. 

Muss ich die Verwendung von Insekten im Zutatenverzeichnis aufführen? Und wie? 

Bei Lebensmitteln, die Insekten enthalten, muss das in der Zutatenliste klar und verständlich aufgeführt werden. Die verwendeten Insekten müssen sowohl mit ihrem deutschen als auch mit ihrem lateinischen Namen genannt werden. Es muss der Verarbeitungszustand der verwendeten Insekten angegeben werden. 

Beispiel: “Teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)” 

Was muss ich bei meinem Allergenhinweis beachten? 

Insekten zählen nicht zu den gesetzlich anzugebenden Lebensmittelallergenen. Da sie aber dennoch Allergien auslösen können, muss ein Allergiehinweis in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste angebracht werden. Beispiel: “Zutat  Acheta domesticus (Hausgrille) kann bei Verbrauchern, die bekanntermaßen gegen Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus sowie gegen Hausstaubmilben allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen“. 

Beim Verkauf loser Ware reicht grundsätzlich auch der mündliche Hinweis auf Allergene Stoffe aus, wenn die Information auch in schriftlicher Form vorhanden ist und zum Beispiel durch Aushang darauf hingewiesen wird, dass das Verkaufspersonal hierüber informiert. Da die Verwendung von Insekten in Brot und Brötchen noch so ungewöhnlich ist, sollte der Allergiehinweis jedoch möglichst aktiv oder ausdrücklicher erfolgen. 

Muss ich darüber hinaus besonders auf mitverwendete Insekten hinweisen? 

Aus zwei Gründen sollte bzw. muss auf die Verwendung von Insekten ausdrücklich hingewiesen werden. Kunden könnten auf den Verzehr von Insekten allergisch reagieren, erwarten aber beim Kauf von Brot und Brötchen nicht, dass Insekten verarbeitet wurden (siehe oben). Zudem dürfen Verbraucher nicht irregeführt werden. Deshalb empfehlen wir, auf dem Preisschild am Brotregal oder auf andere Weise den Verbraucher zu informieren, ohne, dass dieser aktiv nachfragen muss.  

Muss ich angeben, woher die Insekten stammen? 

Derzeit ist jeweils nur einem Hersteller der Verkauf von Insekten als Lebensmittel gestattet. Sie kommen daher zwangsläufig von diesen. Zurzeit sehen wir auch aus anderen rechtlichen Gründen keine Notwendigkeit, die regionale Herkunft der Insekten anzugeben.  

Muss ich auch kleinste Mengen an mitverwendeten Insekten angeben? 

Ja, eine Geringfügigkeitsgrenze existiert nicht.  

Darf ich Brot mit Insekten in demselben Ofen backen wie Brot ohne Insekten? 

Solange eine Kontamination insektenfreien Brotes mit dem gegebenenfalls allergieauslösenden Brot mit Insekten ausgeschlossen werden kann, spricht aus rechtlicher Sicht nichts dagegen. 

Was kosten diese Insekten bzw. ihre Verarbeitungsprodukte? 

Hausgrillen und Getreideschimmelkäfer zur Verwendung als Lebensmittel sind um ein Vielfaches teurer als Getreidemehl.  

Gibt es dafür einen Markt? 

Die aktuellen Reaktionen auf die Zulassung von Insekten deuten darauf hin, dass es derzeit keinen Markt für Backwaren mit Insekten gibt. Das könnte sich aber ändern.

 

Stand: 8. Februar 2023